Voraussetzungen

Am Kolleg und Abendgymnasium Halle können nur solche Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, die bei Eintritt in die Einführungsphase:

  1. im Land Sachsen-Anhalt ihren Wohnsitz haben,
  2. bei Eintritt in die Einführungsphase mindestens 18 Jahre alt sind,
  3. den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife oder den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss erreicht und
  4. eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder
  5. eine mindestens zweijährige geregelte berufliche Tätigkeit, zu der auch die Führung eines Familienhaushaltes zählt, nachweisen können. Zeiten des Grundwehrdienstes, des Ersatzdienstes, des Freiwilligen Sozialen Jahres, des Freiwilligen Ökologischen Jahres oder einer Tätigkeit in der Entwicklungshilfe sowie durch Bescheinigung der Arbeitsagentur nachgewiesene Arbeitslosigkeit werden anerkannt.

Berufliche Tätigkeit

Studierenden dürfen während des Besuches im Kolleg keine berufliche Tätigkeit ausüben.
Studierende am Abendgymnasium müssen mit Ausnahme der letzten drei Halbjahre der Qualifikationsphase berufstätig sein.




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