Geringe Fehlzeiten gleich bessere Leistungen

Nur wenn Sie Fehlzeiten möglichst vermeiden, haben Sie die Chance, die gymnasialen Anforderungen bestmöglich zu erfüllen.

 

Oft baut der zu behandelnde Stoff stark auf bereits besprochenen Sachverhalten und Arbeitstechniken/ Arbeitsmethoden auf. Hat man da gefehlt, fällt es schwer, den neuen Stoff zu verstehen. Den versäumten Stoff aufzuarbeiten, fällt nicht immer leicht. Dies benötigt in der Regel viel mehr Zeit als die 90 Minuten, die Sie verpasst haben.

 

Ganz gleich ob Sie im Kolleg oder Abendgymnasium sind, es bleibt Ihnen kaum Zeit, die durch Fehlzeiten entstandenen Lücken aufzuarbeiten. Fehlen Sie oft, baut sich vor Ihnen ein Berg auf, der mit jeder Fehlstunde weiter wächst. Vermeiden Sie diese Situationen indem Sie Ihre Fehlzeiten so gering wie möglich halten.

Entschuldigte Fehlzeiten

Natürlich gibt es Umstände, unter denen man nicht am Unterricht teilnehmen kann. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie oder Ihr Kind krank sind oder Sie durch Ihre Arbeit am Besuch des Abendgymnasiums gehindert werden. In diesen Fällen können Sie sich entschuldigen. Klassenarbeiten, Tests und Klausuren, die Sie verpassen, können Sie zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.

 

Entschuldigung im Krankheitsfall:

Falls Sie krank sind oder arbeiten müssen, geben Sie unbedingt innerhalb von drei Werktagen Ihre Entschuldigung im Sekretariat unserer Schule ab oder senden den Krankenschein per Fax oder Post. Den Postweg müssen Sie dabei mit einplanen, also immer am 1. Tag der Krankschreibung absenden. Sie werden dann als entschuldigt in die Anwesenheitslisten eingetragen. Beachten Sie bitte die Fristsetzung, verspätete Entschuldigungen müssen nicht entgegengenommen werden! Als Entschuldigung zählt eine Kopie des Krankenscheins (Arbeitgeberabschnitt) oder eine schriftliche Bescheinigung Ihres Arbeitgebers.

 

Antrag auf Freistellung:

Sollten Sie aus wichtigem Grund verhindert sein, den Unterricht zu besuchen, können Sie im Vorfeld einen Antrag auf Freistellung einreichen.

Ein solcher Antrag für nur einen Tag kann auch kurzfristig, jedoch vorher bei dem Klassenleiter bzw. Tutor gestellt werden.

Für mehr jedoch maximal 10 Tage muss der Antrag mindestens eine Woche vorher beim Schulleiter mit Bitte um Genehmigung eingereicht werden. Darüber hinaus muss ein Nachweis der Vorabinformation sämtlicher an diesen Tagen Unterricht erteilender Fachlehrer beigelegt sein.




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